BGBl. II Nr. 325/2020
Entlassung Wehrpflichtiger aus dem Einsatzpräsenzdienst
Allgemeine Bekanntmachung der Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend die Entlassung Wehrpflichtiger aus dem Einsatzpräsenzdienst
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
Jene Wehrpflichtige, die auf Grund meiner Verfügung vom 6. April 2020, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 131 aus 2020,, zum Einsatzpräsenzdienst einberufen wurden und sich am 31. Juli 2020 noch im Präsenzstand befinden, werden nach Paragraph 28, Absatz eins, des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001), BGBl. römisch eins Nr. 146, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt römisch eins. Nr. 102 aus 2019,, mit Ablauf dieses Tages aus dem Einsatzpräsenzdienst entlassen.
§ 2neu
Paragraph 2,
Diese Bekanntmachung tritt mit ihrer Kundmachung in Kraft.