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BGBl. II Nr. 325/2020

kundgemacht 20.07.2020 RIS↗
Entlassung Wehrpflichtiger aus dem Einsatzpräsenzdienst
Allgemeine Bekanntmachung der Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend die Entlassung Wehrpflichtiger aus dem Einsatzpräsenzdienst
Kundmachung BGBl. II Nr. 325/2020× zu Entlassung Wehrpflichtiger aus dem Einsatzpräsenzdienst×

Änderungen durch diese Kundmachung

Entlassung Wehrpflichtiger aus dem Einsatzpräsenzdienst neu § 0↗RIS↗
§ 2neu
in Kraft ab 20.07.2020 · idF BGBl. II Nr. 325/2020 § 2↗RIS↗

Paragraph 2,

Diese Bekanntmachung tritt mit ihrer Kundmachung in Kraft.