nach einem radiologischen Notfall 20 Millisievert effektive Dosis pro Jahr;
BGBl. II Nr. 343/2020
Interventionsverordnung 2020 – IntV 2020
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über Interventionen in Notfallexpositionssituationen und in bestehenden Expositionssituationen nach einem radiologischen Notfall oder aufgrund von kontaminierten Waren oder aufgrund von radioaktiven Altlasten (Interventionsverordnung 2020 – IntV 2020)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 12neu
3. Teil
Interventionen in einer bestehenden Expositionssituation
Referenzwerte
Paragraph 12,
Der Referenzwert für die Exposition von Personen in einer bestehenden Expositionssituation beträgt
- Ziffer eins
- Ziffer 2aufgrund von kontaminierten Waren oder radioaktiven Altlasten ein Millisievert effektive Dosis pro Jahr.