BGBl. II Nr. 343/2020
Interventionsverordnung 2020 – IntV 2020
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über Interventionen in Notfallexpositionssituationen und in bestehenden Expositionssituationen nach einem radiologischen Notfall oder aufgrund von kontaminierten Waren oder aufgrund von radioaktiven Altlasten (Interventionsverordnung 2020 – IntV 2020)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 14neu
Maßnahmen für eine ständige Begrenzung der Exposition in Gebieten mit lang anhaltender Restkontamination nach einem radiologischen Notfall
Paragraph 14,
Die Maßnahmen gemäß Paragraph 104, Absatz eins, StrSchG 2020 haben die Inhalte der Anlage 6 zu berücksichtigen.