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BGBl. II Nr. 343/2020

kundgemacht 30.07.2020 RIS↗
Interventionsverordnung 2020 – IntV 2020
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über Interventionen in Notfallexpositionssituationen und in bestehenden Expositionssituationen nach einem radiologischen Notfall oder aufgrund von kontaminierten Waren oder aufgrund von radioaktiven Altlasten (Interventionsverordnung 2020 – IntV 2020)
Kundmachung BGBl. II Nr. 343/2020× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Interventionsverordnung 2020 (IntV 2020) neu § 0↗RIS↗
§ 4neu
in Kraft ab 01.08.2020 · idF BGBl. II Nr. 343/2020 § 4↗RIS↗

2. Teil
Interventionen in einer Notfallexpositionssituation

Referenzwerte

Paragraph 4,

  1. Absatz eins,Der Referenzwert für die Exposition der Bevölkerung in Notfallexpositionssituationen beträgt 100 Millisievert effektive Dosis pro Jahr.
  2. Absatz 2,Der Referenzwert für die berufsbedingte Notfallexposition von Notfalleinsatzkräften beträgt
    1. Ziffer eins
      für die Rettung von Menschenleben 250 Millisievert effektive Dosis;
    2. Ziffer 2
      für die Abwehr einer akuten Gefahr für Personen oder zur Verhinderung einer wesentlichen Schadensausweitung 100 Millisievert effektive Dosis;
    3. Ziffer 3
      für den Schutz von Sachwerten 20 Millisievert effektive Dosis;
    4. Ziffer 4
      für die Gesamtdosis während der Lebenszeit 250 Millisievert effektive Dosis.
  3. Absatz 3,Der Referenzwert für die Exposition von Personen, die als Helferinnen/Helfer Schutzmaßnahmen in Notfallexpositionssituationen durchführen, jedoch keine Notfalleinsatzkräfte sind, beträgt 20 Millisievert effektive Dosis.
  4. Absatz 4,Der Referenzwert für die Exposition von Personen, die dringend notwendige Arbeiten in einer Notfallexpositionssituation durchführen, beträgt
    1. Ziffer eins
      für die Rettung von Menschenleben 250 Millisievert effektive Dosis;
    2. Ziffer 2
      für den akuten Schutz der Bevölkerung 20 Millisievert effektive Dosis;
    3. Ziffer 3
      für andere dringend notwendige Arbeiten zehn Millisievert effektive Dosis.