BGBl. II Nr. 466/2020
Ersatz der Aufwendungen für die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirates des Institutes des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen (IQS-WB-Aufwandersatzverordnung)
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über den Ersatz der Aufwendungen für die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirates des Institutes des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen (IQS-WB-Aufwandersatzverordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Vergütung des Aufwandes der übrigen Mitglieder des Beirates
Paragraph 2,
Den übrigen Mitgliedern des Beirates gebührt als Ersatz der Aufwendungen aus Anlass der Ausübung ihrer Funktion für die Teilnahme an einer Sitzung des Beirates ein Sitzungsgeld von jeweils 305 €.