BGBl. II Nr. 466/2020
Ersatz der Aufwendungen für die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirates des Institutes des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen (IQS-WB-Aufwandersatzverordnung)
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über den Ersatz der Aufwendungen für die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirates des Institutes des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen (IQS-WB-Aufwandersatzverordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3neu
Reiseauslagen
Paragraph 3,
Die Mitglieder des Beirates haben nach Maßgabe der Reisegebührenvorschrift 1955, Bundesgesetzblatt Nr. 133, Anspruch auf Ersatz der Reiseauslagen für die Teilnahme an den von der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden einberufenen Sitzungen des Beirates.