BGBl. II Nr. 466/2020
Ersatz der Aufwendungen für die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirates des Institutes des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen (IQS-WB-Aufwandersatzverordnung)
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über den Ersatz der Aufwendungen für die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirates des Institutes des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen (IQS-WB-Aufwandersatzverordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4neu
Nebentätigkeit
Paragraph 4,
Für Mitglieder des Beirates, die in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehen, gilt der Ersatz gemäß den Paragraphen eins und 2 als Vergütung gemäß Paragraph 25, Absatz eins, des Gehaltsgesetzes 1956, Bundesgesetzblatt Nr. 54.