BGBl. II Nr. 470/2020
Radonschutzverordnung – RnV
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über Maßnahmen zum Schutz von Personen vor Gefahren durch Radon (Radonschutzverordnung – RnV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5neu
2. Hauptstück
Schutz vor Radon in Wohngebäuden
Ermittlung der Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen von Wohngebäuden
Paragraph 5,
Für die Ermittlung der Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen von Wohngebäuden zum Nachweis der Einhaltung des Referenzwertes gemäß Paragraph 3, Absatz eins, gelten die Festlegungen der Anlage 2.