Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 482/2020

kundgemacht 17.11.2020 RIS↗
Familienbeihilfe-Kinderabsetzbetrag-EU-Anpassungsverordnung
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend und des Bundesministers für Finanzen über die Anpassung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages in Bezug auf Kinder, die sich ständig in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder einer Vertragspartei des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz aufhalten (Familienbeihilfe-Kinderabsetzbetrag-EU-Anpassungsverordnung)
Kundmachung BGBl. II Nr. 482/2020× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Familienbeihilfe-Kinderabsetzbetrag-EU-Anpassungsverordnung neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 01.01.2021 · idF BGBl. II Nr. 482/2020 § 1↗RIS↗

Paragraph eins,

Diese Verordnung bestimmt die Beträge an Familienbeihilfe gemäß Paragraph 8, des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 sowie des Kindesabsetzbetrages gemäß Paragraph 33, Absatz 3, EStG 1988 in Bezug auf Kinder, die sich ständig in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz aufhalten.