Absatz eins,Nach den budgetären Möglichkeiten und den Erfordernissen des Dienstbetriebes sind vermehrt auch in den Bundesländern Kursangebote für Bedienstete der Dienststellen vorzusehen.
BGBl. II Nr. 4/2020
Frauenförderungsplan BMNT 2019
Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (Frauenförderungsplan BMNT 2019)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 24neu
Aus- und Weiterbildung für Bedienstete der Dienststellen
Paragraph 24,
- Absatz 2,Bediensteten der Dienststellen ist die Teilnahme an Seminaren an der Verwaltungsakademie des Bundes zu ermöglichen, sofern dem nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen. Paragraph 22, Absatz 2, ist dabei sinngemäß anzuwenden.