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BGBl. II Nr. 4/2020

kundgemacht 03.01.2020 RIS↗
Frauenförderungsplan BMNT 2019
Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (Frauenförderungsplan BMNT 2019)
Kundmachung BGBl. II Nr. 4/2020× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Frauenförderungsplan BMNT 2019 neu § 0↗RIS↗
§ 4neu
in Kraft ab 04.01.2020 · idF BGBl. II Nr. 4/2020 § 4↗RIS↗

Datengrundlage

Paragraph 4,

Der vorliegende Frauenförderungsplan wurde auf der Grundlage des zum 31.12.2018 ermittelten Anteils der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten erstellt. Die gegliederte, zahlenmäßige Darstellung des Frauenanteils zum genannten Stichtag befindet sich in Anlage 1 und Anlage 2.