Absatz eins,Vor der Ausschreibung sämtlicher Funktionen im Ressort sind der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen die Absicht, eine Besetzung oder eine Ausschreibung vornehmen zu wollen, und der Ausschreibungstext zur Kenntnis zu bringen.
BGBl. II Nr. 4/2020
Frauenförderungsplan BMNT 2019
Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (Frauenförderungsplan BMNT 2019)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5neu
2. Abschnitt
Personelle Maßnahmen
Ausschreibung
Paragraph 5,
- Absatz 2,Ausschreibungstexte sind in geschlechtsneutraler Form abzufassen und haben keine zusätzlichen Anmerkungen zu enthalten, die auf ein bestimmtes Geschlecht schließen lassen.
- Absatz 3,Ausschreibungstexte haben den Hinweis zu enthalten, dass die Dienstbehörde (Dienststelle) die Erhöhung des Frauenanteils anstrebt und deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auffordert und im Fall des Paragraph 11 c, des B-GlBG Frauen bei gleicher Qualifikation gemäß Paragraph 5, Absatz 2 b, des Ausschreibungsgesetzes 1989 – AusG, Bundesgesetzblatt Nr. 85 aus 1989, in der geltenden Fassung (bis zu einem Anteil von 50 %) vorrangig aufgenommen werden.
- Absatz 4,Anforderungsprofile für Funktionen müssen klar definiert werden, den tatsächlichen Erfordernissen der Funktion entsprechen und sind so zu formulieren, dass Frauen weder direkt noch indirekt benachteiligt werden.
- Absatz 5,Auf alle aktuellen Ausschreibungen des Ressorts ist auf der Startseite des Intranet hinzuweisen.