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BGBl. II Nr. 4/2020

kundgemacht 03.01.2020 RIS↗
Frauenförderungsplan BMNT 2019
Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (Frauenförderungsplan BMNT 2019)
Kundmachung BGBl. II Nr. 4/2020× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Frauenförderungsplan BMNT 2019 neu § 0↗RIS↗
§ 8neu
in Kraft ab 04.01.2020 · idF BGBl. II Nr. 4/2020 § 8↗RIS↗

Verbindliche Vorgaben

Paragraph 8,

  1. Absatz eins,Gemäß Paragraph 11 a, Absatz 3, B-GlBG ist die Erhöhung des Frauenanteils nach Maßgabe der geltenden Personalaufnahmebestimmungen des Bundes durch nachstehende Vorgaben zu verwirklichen:
    1. Ziffer eins
      Der Frauenanteil zum 31.12.2018 darf nicht unterschritten werden.
    2. Ziffer 2
      Der Frauenanteil ist wie nachstehend zu erhöhen:

Frauenanteil 31.12.2018

Frauenanteil 31.12.2020

von 0 %

auf 10%

von 1 % bis 10 %

auf 20%

von 11 % bis 20 %

auf 30%

von 21 % bis 49 %

auf 50%

  1. Absatz 2,In Unternehmungen, an denen der Bund zur Gänze oder zum Teil durch das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus mit einem Bundesanteil von 50 % und mehr beteiligt ist, ist der Frauenanteil an der Bundesquote im jeweiligen Aufsichtsgremium auf 50% zu erhöhen.
  2. Absatz 3,In Unternehmungen gemäß Absatz 2, ist eine geschlechtergerechte Besetzung der Eigentümervertretung und des Vorstands anzustreben.