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BGBl. II Nr. 53/2020

kundgemacht 28.02.2020 RIS↗
Einkäufer/Einkäuferin-Ausbildungsordnung
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Einkäufer/Einkäuferin (Einkäufer/Einkäuferin-Ausbildungsordnung) erlassen werden
Kundmachung BGBl. II Nr. 53/2020× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Einkäufer/Einkäuferin-Ausbildungsordnung neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 01.05.2020 · idF BGBl. II Nr. 53/2020 § 1↗RIS↗

Lehrberuf Einkäufer/Einkäuferin

Paragraph eins,

  1. Absatz 2,In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Einkäufer bzw. Einkäuferin) zu bezeichnen.