Absatz eins,Zu melden sind regional gegliederte, grenzüberschreitende Vermögensübertragungen und liegenschaftsbezogene Transaktionen, unterteilt in
- Ziffer einsMeldungen zu grenzüberschreitenden Vermögensübertragungen,
- Ziffer 2Meldungen zum grenzüberschreitenden Ankauf und Verkauf von Liegenschaften,
- Ziffer 3Meldungen zu grenzüberschreitenden Miet- und Pachtzahlungen sowie
- Ziffer 4Meldungen zu grenzüberschreitenden Zahlungen für die Rechte zur Nutzung natürlicher Ressourcen gemäß dem Erhebungsschaubild AWVLM (Anlage C).