Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
BGBl. II Nr. 5/2020
Vermarktung von Obst und Gemüse
Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus über die Vermarktung von Obst und Gemüse
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6neu
Schlussbestimmung
Paragraph 6,
- Absatz 2,Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 431 aus 2010,, außer Kraft.