Rechtstracker.at

BGBl. III Nr. 104/2020

kundgemacht 15.07.2020 RIS↗
Abkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Moldau über den gemeinsamen Luftverkehrsraum
Abkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Moldau über den gemeinsamen Luftverkehrsraum
Kundmachung BGBl. III Nr. 104/2020× zu Abkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Moldau über den gemeinsamen Luftverkehrsraum×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Moldau über den gemeinsamen Luftverkehrsraum neu § 0↗RIS↗
Art. 18neu
in Kraft ab 02.08.2020 · idF BGBl. III Nr. 104/2020 Art. 18↗RIS↗

ARTIKEL 18

Verbraucherschutz

Vorbehaltlich der Übergangsbestimmungen in Anhang römisch zwei handeln die Parteien im Einklang mit den Rechtsvorschriften für den Luftfahrtbereich, die in Teil G von Anhang römisch drei aufgeführt sind.