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BGBl. III Nr. 106/2020

kundgemacht 15.07.2020 RIS↗
Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung des Staates Israel andererseits
Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung des Staates Israel andererseits
Kundmachung BGBl. III Nr. 106/2020× zu Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung des Staates Israel andererseits×

Änderungen durch diese Kundmachung

Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung des Staates Israel andererseits neu § 0↗RIS↗
Anl. 6neu
in Kraft ab 02.08.2020 · idF BGBl. III Nr. 106/2020 Anl. 6↗RIS↗

ANHANG römisch sechs

VORSCHRIFTEN UND NORMEN, DIE BEI DER ANWENDUNG DER IN ANHANG römisch vier DES EUROPA-MITTELMEER-LUFTVERKEHRSABKOMMENS EU-ISRAEL AUFGEFÜHRTEN RECHTSVORSCHRIFTEN ERFÜLLT SEIN MÜSSEN

Anmerkung, Anhang römisch sechs als PDF dokumentiert)