Absatz eins,Die zuständigen Behörden beider Vertragsparteien können Betriebsgenehmigungen verweigern, widerrufen, aussetzen oder einschränken oder den Betrieb von Luftfahrtunternehmen der jeweils anderen Vertragspartei anderweitig aussetzen oder beschränken, wenn
- Litera aim Fall eines Luftfahrtunternehmens Israels:
- Strichaufzählungdas Luftfahrtunternehmen seinen Hauptgeschäftssitz nicht in Israel hat oder seine Betriebsgenehmigung nicht in Einklang mit dem Recht Israels erhalten hat; oder
- Strichaufzählungdie effektive Regulierungsaufsicht über das Luftfahrtunternehmen nicht von Israel ausgeübt und aufrechterhalten wird oder
- Strichaufzählungdas Luftfahrtunternehmen sich, sei es direkt oder durch Mehrheitsbeteiligung, im Besitz und unter der wirksamen Kontrolle Israels und/oder dessen Staatsangehöriger befindet;
- Litera bim Fall eines Luftfahrtunternehmens der Europäischen Union:
- Strichaufzählungdas Luftfahrtunternehmen seinen Hauptgeschäftssitz nicht im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Union hat, in dem die EU-Verträge gelten, oder keine Betriebsgenehmigung gemäß EU-Recht erhalten hat oder
- Strichaufzählungdie effektive Regulierungsaufsicht über das Luftfahrtunternehmen nicht von dem für die Ausstellung des Luftverkehrsbetreiberscheins zuständigen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgeübt oder aufrechterhalten wird oder die zuständige Behörde nicht eindeutig angegeben ist oder
- Strichaufzählungdas Unternehmen sich nicht unmittelbar oder über Mehrheitsbeteiligung im Eigentum von Mitgliedstaaten der Europäischen Union und/oder deren Staatsangehörigen oder von anderen in Anhang römisch drei aufgeführten Staaten und/oder deren Staatsangehörigen befindet oder von diesen tatsächlich kontrolliert wird;
- Litera cdas betreffende Luftfahrtunternehmen die in Artikel 6 genannten Rechts- und Verwaltungsvorschriften nicht eingehalten hat;
- Litera ddie Bestimmungen in Artikel 13 und Artikel 14 nicht eingehalten und angewendet werden oder
- Litera eeine Vertragspartei die Feststellung nach Artikel 7 getroffen hat, dass die Bedingungen für ein wettbewerbliches Umfeld nicht erfüllt sind.