Absatz eins,Besuche, die den Zugang zu klassifizierten Informationen erfordern, unterliegen der vorherigen Genehmigung durch die zuständige Behörde der gastgebenden Partei. Die Genehmigung wird nur Personen erteilt, die gemäß den innerstaatlichen Gesetzen und Verordnungen zum Zugang zu klassifizierten Informationen der entsprechenden Klassifizierungsstufe ermächtigt sind.
BGBl. III Nr. 118/2020
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 11neu
ARTIKEL 11
BESUCHE
- Absatz 2,Besuchsanträge werden mindestens 14 Arbeitstage vor dem Besuch bei der zuständigen Behörde der gastgebenden Partei gestellt, in dringenden Fällen innerhalb eines kürzeren Zeitraums. Die zuständigen Behörden informieren einander über die Einzelheiten des Besuchs und gewährleisten den Schutz personenbezogener Daten im Einklang mit dem innerstaatlichen Recht.
- Absatz 3,Besuchsanträge werden in englischer Sprache gestellt und enthalten insbesondere folgende Angaben:
- Litera aZweck, vorgesehenes Datum und Dauer des Besuchs;
- Litera bVor- und Familienname, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit und Pass-oder Personalausweisnummer des Besuchers;
- Litera cFunktion des Besuchers und Name der vertretenen Behörde oder Stelle oder desvertretenen Unternehmens;
- Litera dGültigkeit und Klassifizierungsstufe der Sicherheitsunbedenklichkeits-bescheinigung für Personen des Besuchers;
- Litera eName, Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse und Ansprechpartner der Behörden, Stellen oder Einrichtungen, die besucht werden sollen;
- Litera fDatum des Antrags und Unterschrift der zuständigen Behörde.
- Absatz 4,Die zuständigen Behörden der Parteien können Listen von Personen erstellen, die zu wiederholten Besuchen ermächtigt sind. Diese Listen sind für einen anfänglichen Zeitraum von12 Monaten gültig. Die Bedingungen für die jeweiligen Listen werden direkt mit den entsprechenden Ansprechpartnern der juristischen Person, die von diesen Personen besucht werden soll, gemäß den vereinbarten Modalitäten und Bedingungen vorgesehen.