Rechtstracker.at

BGBl. III Nr. 118/2020

kundgemacht 07.08.2020 RIS↗
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
Kundmachung BGBl. III Nr. 118/2020× zu Austausch und gegenseitiger Schutz klassifizierter Informationen (Bosnien-Herzegowina)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Austausch und gegenseitiger Schutz klassifizierter Informationen (Bosnien-Herzegowina) neu § 0↗RIS↗
Art. 14neu
in Kraft ab 01.09.2020 · idF BGBl. III Nr. 118/2020 Art. 14↗RIS↗

ARTIKEL 14

KONSULTATIONEN

  1. Absatz eins,Die zuständigen Behörden informieren einander über die jeweiligen innerstaatlichen Gesetze und Verordnungen über den Schutz klassifizierter Informationen und alle wesentlichen Änderungen dieser.
  2. Absatz 2,Um eine enge Zusammenarbeit bei der Durchführung dieses Abkommens zu gewährleisten, konsultieren die zuständigen Behörden einander und erleichtern die notwendigen gegenseitigen Besuche.