Absatz eins,Die ersuchte Vertragspartei unterrichtet die ersuchende Vertragspartei unverzüglich über
- Litera adie aufgrund eines nach diesem Kapitel gestellten Ersuchens getroffenen Maßnahmen;
- Litera bdas endgültige Ergebnis der aufgrund des Ersuchens getroffenen Maßnahmen;
- Litera ceine Entscheidung, mit der eine Zusammenarbeit nach diesem Kapitel ganz oder teilweise abgelehnt, aufgeschoben oder Bedingungen unterworfen wird;
- Litera dalle Umstände, die die Durchführung der erbetenen Maßnahmen unmöglich machen oder sie wahrscheinlich erheblich verzögern werden;
- Litera eim Fall vorläufiger Maßnahmen, die aufgrund eines Ersuchens nach Abschnitt 2 oder 3 ergriffen worden sind, die Bestimmungen ihres innerstaatlichen Rechts, die unmittelbar zur Aufhebung der Maßnahme führen würden.