BGBl. III Nr. 186/2020
Vertrag über das Verbot von Kernwaffen
Vertrag über das Verbot von Kernwaffen
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 13neu
Artikel 13
Unterzeichnung
Dieser Vertrag liegt für alle Staaten ab dem 20. September 2017 am Sitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung auf.