Dieser Vertrag tritt 90 Tage nach der Hinterlegung der fünfzigsten Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde in Kraft.
BGBl. III Nr. 186/2020
Vertrag über das Verbot von Kernwaffen
Vertrag über das Verbot von Kernwaffen
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 15neu
Artikel 15
Inkrafttreten
- Ziffer eins
- Ziffer 2Für jeden Staat, der seine Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde nach dem Tag der Hinterlegung der fünfzigsten Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde hinterlegt, tritt dieser Vertrag 90 Tage nach dem Zeitpunkt der Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde dieses Staates in Kraft.