Die Vertragsstaaten kommen zu regelmäßigen Treffen zusammen, um alle Angelegenheiten in Bezug auf die Anwendung oder Durchführung dieses Vertrags, im Einklang mit seinen einschlägigen Bestimmungen, und weitere Maßnahmen zur nuklearen Abrüstung zu prüfen und erforderlichenfalls diesbezüglich Beschlüsse zu fassen; dazu gehören
- Litera adie Durchführung und der Status dieses Vertrags;
- Litera bMaßnahmen zur überprüften, termingebundenen und unumkehrbaren Beseitigung der Kernwaffenprogramme, einschließlich Zusatzprotokollen zu diesem Vertrag;
- Litera calle sonstigen Angelegenheiten gemäß und im Einklang mit den Bestimmungen dieses Vertrags.