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BGBl. III Nr. 35/2020

kundgemacht 21.03.2020 RIS↗Parlament↗
Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits
Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits
Kundmachung BGBl. III Nr. 35/2020× zu Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan neu § 0↗RIS↗
Art. 266neu
in Kraft ab 01.03.2020 · idF BGBl. III Nr. 35/2020 Art. 266↗RIS↗

ARTIKEL 266

Kontrollen vor Ort

Vor-Ort-Kontrollen der finanziellen Hilfe der Europäischen Union werden vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der Republik Kasachstan und im Einklang mit den Rechtsvorschriften der Republik Kasachstan vorbereitet und durchgeführt.

Im Rahmen dieses Abkommens ist das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung berechtigt, gemäß der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates1 und der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883 aus 2013, des Europäischen Parlaments und des Rates2 Kontrollen vor Ort zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union durchzuführen.

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1 Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates vom 11. November 1996 betreffend die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Europäische Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vor Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten Amtsblatt , L 292 vom 15.11.1996, S. 2).

2 Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883 aus 2013, des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. September 2013 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1073 aus 1999, des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (Euratom) Nr. 1074 aus 1999, des Rates Amtsblatt , L 248 vom 18.9.2013, S. 1).