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BGBl. I Nr. 103/2021

kundgemacht 04.06.2021 RIS↗Parlament↗
Düngemittelgesetz 2021 – DMG 2021
Bundesgesetz über den Verkehr mit Düngemitteln und sonstigen Düngeprodukten (Düngemittelgesetz 2021 – DMG 2021)
Kundmachung BGBl. I Nr. 103/2021× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Düngemittelgesetz 2021 (DMG 2021) neu § 0↗RIS↗
§ 15neu
in Kraft ab 01.10.2021 · idF BGBl. I Nr. 103/2021 § 15↗RIS↗

Verfall

Paragraph 15,

  1. Absatz eins,Die Bezirksverwaltungsbehörde hat beschlagnahmte Düngeprodukte einschließlich ihrer Verpackungen nach Maßgabe des Paragraph 17, VStG für verfallen zu erklären, wenn der bisher Verfügungsberechtigte nicht durch nachweisliche Maßnahmen gewährleistet, dass nach Freigabe der Gegenstände den Vorschriften dieses Bundesgesetzes Rechnung getragen wird.
  2. Absatz 2,Sofern eine Verwertung nicht nutzbringend oder wirtschaftlich vertretbar erscheint, kann die Vernichtung der Verfallsgegenstände auf Kosten des Betroffenen angeordnet werden.