Absatz eins,Die Austro Control GmbH hat zumindest folgende Luftfahrtkarten zu erstellen und zu veröffentlichen:
- Ziffer einsLuftfahrtkarte – ICAO 1:500 000,
- Ziffer 2Streckenkarte – ICAO,
- Ziffer 3Karte für Radarmindestflughöhen – ICAO sowie
- Ziffer 4Übersichtskarten (insbesondere zur Luftraumstruktur, zu Luftraumbeschränkungen, zu temporären zivilen Luftraumreservierungen, zu militärisch reservierten Bereichen, zu den IFR Enroute Minima und zum Free Route Airspace (FRA)).