Absatz eins,Abweichend von Punkt 2.2 der Anlage gilt während des in Absatz 3, bestimmten Zeitraums die Formel L=I.
BGBl. I Nr. 152/2021
Änderung des Flughafenentgeltegesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Flughafenentgeltegesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 17aneu
Sonderbestimmung in Zusammenhang mit COVID-19
Paragraph 17 a,
- Absatz 2,Abweichend von Punkt 2.3. der Anlage gilt während des in Absatz 3, bestimmten Zeitraums die Formel L=I+0,5.
- Absatz 3,Die Anwendung der Formeln gemäß Absatz eins und Absatz 2, beginnt mit 1. Jänner 2022 und endet:
- Ziffer einsmit dem Ablauf des 31. Dezember 2026 oder
- Ziffer 2gegebenenfalls zu einem vorherigen Zeitpunkt mit dem Ablauf des 31. Dezember des Jahres, in welchem der dreijährige Durchschnitt der Verkehrsmenge im Sinne von Punkt 3 der Anlage den dreijährigen Durchschnitt der Verkehrsmenge im Zeitraum von 1. August 2016 bis 31. Juli 2019 übersteigt.
- Absatz 4,Nach dem gemäß Absatz 3, bestimmten Zeitraum sind wieder die Formeln gemäß Punkt 2 der Anlage anzuwenden.