ein Straßenfahrzeug der Klasse M3, N2 oder N3, das kein Straßenfahrzeug gemäß Paragraph 2, Ziffer 4, Litera b, Sub-Litera, b, b, ist, einem Mindestanteil für saubere schwere Straßenfahrzeuge gemäß Paragraph 5, zurechnet, dieses Fahrzeug jedoch mit anderen Kraftstoffen als jenen gemäß Paragraph 2, Ziffer 4, Litera b, Sub-Litera, a, a, betreibt, oder
BGBl. I Nr. 163/2021
Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz
Bundesgesetz über die Beschaffung und den Einsatz sauberer Straßenfahrzeuge (Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 8neu
Strafbestimmung
Paragraph 8,
Wer als Auftraggeber
- Ziffer eins
- Ziffer 2die Berichterstattungspflicht gemäß Paragraph 7, Absatz eins bis 3 verletzt,
begeht eine Verwaltungsübertretung und ist im Falle der Ziffer eins, mit einer Geldstrafe bis zu 30 000 Euro und im Falle der Ziffer 2, mit einer Geldstrafe bis zu 10 000 Euro zu bestrafen.