Absatz eins,Der Antrag auf Zulassung zur Fachtierarzt-Prüfung ist vom Prüfungswerber bei der jeweils zuständigen Kommission zu stellen. Diesem Antrag sind anzuschließen:
- Ziffer einsder Nachweis der Befugnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufes,
- Ziffer 2der Ausbildungsnachweis (Diplom, Promotionsurkunde),
- Ziffer 3die Nachweise über die fachspezifisch-praktische, -theoretische und -wissenschaftliche Weiterbildung und
- Ziffer 4der Beleg über die Einzahlung der Anmeldungsgebühr.