BGBl. I Nr. 182/2021
Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2020
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2020
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2020 wird die Genehmigung erteilt.