Absatz eins,Die Gesamtkosten des Vorhabens ergeben sich aus der Kostenschätzung in der Anlage 3 und stellen sich in Summe wie folgt dar:
BGBl. I Nr. 193/2021
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Tirol über die Finanzierung der Regionalbahn Tiroler Zentralraum, Abschnitt Rum
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Tirol über die Finanzierung der Regionalbahn Tiroler Zentralraum, Abschnitt Rum
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3neu
Artikel 3
Kosten
Gesamtkosten Regionalbahn Rum 2021-2023 | ||||
| Plan 2021 | Plan 2022 | Plan 2023 | Gesamt 2021-2023 |
Summe Investitionen | 15.300.000 | 15.606.000 | 5.307.361 | 36.213.361 |
Gesamtkosten | 15.300.000 | 15.606.000 | 5.307.361 | 36.213.361 |
- Absatz 2,Die Gesamtkosten nach Absatz eins, beruhen auf der Preisbasis 2020. Sie enthalten einen Risikozuschlag und sind mit 2 % pro Jahr auf das Projektende vorausvalorisiert.
- Absatz 3,Unter vorausvalorisierten Kosten im Sinn des Absatz 2, sind die voraussichtlich zu erwartenden Kosten des Vorhabens in Abhängigkeit vom geplanten Fortschritt der Ausführung des Vorhabens sowie den prognostizierten Indexsteigerungen zu verstehen. Diese stellen daher Prognosekosten dar und sind mit Schätzungenauigkeiten behaftet.