Absatz eins,Die Vereinbarung tritt mit Ablauf jenes Tages in Kraft, an dem
- Ziffer einsdie nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind und
- Ziffer 2beim Bundeskanzleramt die schriftliche Mitteilung des Landes Tirol über die Erfüllung der nach der Landesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten eingelangt ist.