Schülerinnen- und Schülerstammdaten, die im Zuge der Schülerinnen- und Schüleranmeldung zu verarbeiten sind:
- eins Punkt einsdie Namen (Vor- und Familiennamen, einschließlich allfälliger akademischer Grade);
- eins Punkt 2das Geburtsdatum;
- eins Punkt 3das Geschlecht;
- eins Punkt 4die Anschrift am Heimatort;
- eins Punkt 5die Sozialversicherungsnummer (Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer 3, Litera h, ASVG, Paragraph 24, Absatz 3,)/ Ersatzkennzeichen, bPK-BF/ Ersatzkennzeichen und bPK-AS in verschlüsselter Form;