BGBl. I Nr. 214/2021
Änderung des Arbeitsmarktservicegesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 80aufgehoben
Evaluierung
Paragraph 80,
Das Arbeitsmarktservice Österreich hat die Auswirkungen und die Entwicklung der Inanspruchnahme des mit 1. Juli 2013 eingeführten Fachkräftestipendiums gemäß Paragraph 34 b, im Jahr 2014 zu evaluieren und dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Ergebnisse zu berichten.