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BGBl. I Nr. 78/2021

kundgemacht 15.04.2021 RIS↗Parlament↗
Landarbeitsgesetz 2021 sowie Änderung des Behinderten-Einstellungsgesetzes, des Arbeitsplatz-Sicherungsgesetzes, des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes und des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Arbeitsrecht in der Land- und Forstwirtschaft (Landarbeitsgesetz 2021) erlassen wird sowie das Behinderten-Einstellungsgesetz, das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden
Kundmachung BGBl. I Nr. 78/2021× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Landarbeitsgesetz 2021 (LAG) neu § 0↗RIS↗
§ 158neu
in Kraft ab 01.07.2021 · idF BGBl. I Nr. 78/2021 § 158↗RIS↗

Arbeitszeit bei Schichtarbeit

Paragraph 158,

  1. Absatz eins,Bei mehrschichtiger Arbeitsweise ist ein Schichtplan zu erstellen. Die wöchentliche Normalarbeitszeit darf
    1. Ziffer eins
      innerhalb des Schichtturnusses oder
    2. Ziffer 2
      bei Durchrechnung der wöchentlichen Normalarbeitszeit gemäß Paragraph 154, innerhalb des Durchrechnungszeitraumes
    im Durchschnitt die nach Paragraph 153, Absatz 2, zulässige Dauer nicht überschreiten.
  2. Absatz 2,Der Kollektivvertrag kann für Betriebe gemäß Paragraph 4, Absatz 4, eine tägliche Normalarbeitszeit von bis zu zwölf Stunden zulassen.