Behandlung von Berichten des Zentralbetriebsrates und der Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer für den Zentralbetriebsratsfonds;
BGBl. I Nr. 78/2021
Landarbeitsgesetz 2021 sowie Änderung des Behinderten-Einstellungsgesetzes, des Arbeitsplatz-Sicherungsgesetzes, des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes und des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Arbeitsrecht in der Land- und Forstwirtschaft (Landarbeitsgesetz 2021) erlassen wird sowie das Behinderten-Einstellungsgesetz, das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 324neu
Aufgaben
Paragraph 324,
Der Betriebsräteversammlung obliegt:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Beschlussfassung über die Einhebung und Höhe der Zentralbetriebsratsumlage;
- Ziffer 3Wahl und Enthebung der Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer für den Zentralbetriebsratsfonds;
- Ziffer 4Beschlussfassung über die Enthebung des Zentralbetriebsrates;
- Ziffer 5Beschlussfassung über die Fortsetzung der Tätigkeitsdauer des Zentralbetriebsrates (Paragraph 327, Absatz 4,).