Absatz eins,Anspruch auf Karenz unter den in den Paragraphen 35, bis 37 genannten Voraussetzungen und Bedingungen hat, sofern im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, auch ein Elternteil, der ein Kind, welches das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- Ziffer einsan Kindes Statt angenommen hat (Adoptivmutter, Adoptivvater);
- Ziffer 2in unentgeltliche Pflege genommen hat (Pflegemutter, Pflegevater).