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BGBl. II Nr. 117/2021

kundgemacht 23.03.2021 RIS↗
Erklärung des Kollektivvertrages Corona-Tests für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung
Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, mit der der Kollektivvertrag Corona-Tests für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung erklärt wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 117/2021× zu Erklärung des Kollektivvertrags Corona-Tests für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Erklärung des Kollektivvertrags Corona-Tests für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung neu § 0↗RIS↗
§ 3neu
in Kraft ab 24.03.2021 · idF BGBl. II Nr. 117/2021 § 3↗RIS↗

Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung

Paragraph 3,

Die Wirksamkeit dieser Satzung beginnt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.