Absatz eins,Die Wirksamkeit dieser Satzung beginnt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Generalkollektivvertrages.
BGBl. II Nr. 451/2021
Erklärung des Generalkollektivvertrages zu Corona-Maßnahmen zur Satzung
Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, mit der der Generalkollektivvertrag zu Corona-Maßnahmen zur Satzung erklärt wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3neu
Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung
Paragraph 3,
- Absatz 2,Mit Wirksamkeit dieser Satzung tritt die Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, mit der der Generalkollektivvertrag zu Corona-Maßnahmen zur Satzung erklärt wird, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 446 aus 2021,, außer Kraft.