Absatz eins,Die zu übermittelnden Daten sind:
- Ziffer einsdie Adresse (einschließlich Staatencode zur Postleitzahl) sowie das verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen Sozialversicherung des Kindes;
- Ziffer 2hinsichtlich der Person, die Anspruch auf Familienbeihilfe oder auf Ausgleichszahlung hat
- Strichaufzählungdas verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen Sozialversicherung,
- Strichaufzählungdie Adresse (einschließlich Staatencode zur Postleitzahl),
- Strichaufzählungdie Leistungsart (Familienbeihilfe oder Ausgleichszahlung) und
- Strichaufzählungder zuerkannte oder abgelehnte beantragte Anspruchszeitraum (Beginn und Ende).