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BGBl. II Nr. 566/2021

kundgemacht 20.12.2021 RIS↗
Verpflichtung zur Weitergabe von Informationen über die Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern entlang der Lieferkette von Lebensmittelunternehmen
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Verpflichtung zur Weitergabe von Informationen über die Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern entlang der Lieferkette von Lebensmittelunternehmen
Kundmachung BGBl. II Nr. 566/2021× zu Verpflichtung zur Weitergabe von Informationen über die Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern entlang der Lieferkette von Lebensmittelunternehmen×

Änderungen durch diese Kundmachung

Verpflichtung zur Weitergabe von Informationen über die Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern entlang der Lieferkette von Lebensmittelunternehmen neu § 0↗RIS↗
§ 7neu
in Kraft ab 01.07.2022 · idF BGBl. II Nr. 566/2021 § 7↗RIS↗

Schlussbestimmung

Paragraph 7,

Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/1535 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften, Amtsblatt Nummer L 241 vom 17.09.2015, Seite 1, notifiziert.