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BGBl. III Nr. 10/2021

kundgemacht 25.01.2021 RIS↗
Obsoleterklärung bzw. Beendigung der folgenden Übereinkommen zwischen Österreich und Brasilien
Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend die Obsoleterklärung bzw. Beendigung der folgenden Übereinkommen zwischen Österreich und Brasilien
Kundmachung BGBl. III Nr. 10/2021× zu Obsoleterklärung bzw. Beendigung betreffend das Meistbegünstigungsabkommen und das Provisorische Meistbegünstigungsabkommen (Brasilien)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Obsoleterklärung bzw. Beendigung betreffend das Meistbegünstigungsabkommen und das Provisorische Meistbegünstigungsabkommen (Brasilien) neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 26.01.2021 · idF BGBl. III Nr. 10/2021 Art. 1↗RIS↗

Österreich und Brasilien haben einvernehmlich festgestellt, dass der Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und der Republik Brasilien betreffend ein Meistbegünstigungsabkommen, Bundesgesetzblatt Nr. 93 aus 1932,, und das Provisorische Meistbegünstigungsabkommen zwischen Österreich und Brasilien, Bundesgesetzblatt Nr. 318 aus 1936,, durch länger andauernde übereinstimmende Nichtanwendung obsolet geworden bzw. gemäß Artikel 59, Absatz eins, Litera a, des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge, Bundesgesetzblatt Nr. 40 aus 1980,, als beendet anzusehen sind.