BGBl. III Nr. 121/2021
Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag samt Anhang und Anlagen I bis V
Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag samt Anhang und Anlagen I bis V
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2neu
ARTIKEL 2
ZIEL UND BEZEICHNUNG
Die Vertragsparteien verpflichten sich zum umfassenden Schutz der antarktischen Umwelt sowie der abhängigen und verbundenen Ökosysteme und bezeichnen hiermit die Antarktis als ein dem Frieden und der Wissenschaft gewidmetes Naturreservat.