BGBl. III Nr. 121/2021
Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag samt Anhang und Anlagen I bis V
Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag samt Anhang und Anlagen I bis V
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 21neu
ARTIKEL 21
UNTERZEICHNUNG
Dieses Protokoll liegt am 4. Oktober 1991 in Madrid und danach bis zum 3. Oktober 1992 in Washington für jeden Staat, der Vertragspartei des Antarktis-Vertrags ist, zur Unterzeichnung auf.