BGBl. III Nr. 197/2021
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) über die Rechtsstellung des Verbindungsbüros in Wien
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) über die Rechtsstellung des Verbindungsbüros in Wien
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 17neu
Artikel 17
STREITBEILEGUNG
Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens werden mit diplomatischen Mitteln beigelegt, es sei denn, die Parteien treffen eine andere Vereinbarung.