Die Vertragsparteien dieser Satzung gründen hiermit die Internationale Organisation für erneuerbare Energien (im Folgenden als „Organisation“ bezeichnet) nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
BGBl. III Nr. 67/2021
Satzung der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) samt Erklärung der Konferenz
Satzung der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) samt Erklärung der Konferenz
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Artikel römisch eins
Gründung der Organisation
- A
- BDie Organisation beruht auf dem Grundsatz der Gleichheit aller ihrer Mitglieder und achtet bei der Durchführung ihrer Tätigkeit in gebührender Weise die Hoheitsrechte und Zuständigkeiten ihrer Mitglieder.