Bioenergie;
BGBl. III Nr. 67/2021
Satzung der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) samt Erklärung der Konferenz
Satzung der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) samt Erklärung der Konferenz
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3neu
Artikel römisch drei
Begriffsbestimmung
In dieser Satzung bezeichnet der Ausdruck „erneuerbare Energien“ alle Formen von Energie, die in nachhaltiger Weise aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird, wie unter anderem
- Ziffer eins
- Ziffer 2geothermale Energie;
- Ziffer 3Wasserkraft;
- Ziffer 4Meeresenergie, einschließlich unter anderem Gezeiten-, Wellen- und ozeanthermischer Energie;
- Ziffer 5Solarenergie und
- Ziffer 6Windenergie.